Mobiliar Fonds Brücken & Stege
Die Mobiliar fördert das Wandern als Hauptpartnerin des Verbands Schweizer Wanderwege.
Aus dem «Mobiliar Fonds Brücken & Stege» werden die Sanierung, der Ersatz und der Neubau von Brücken und Stegen auf dem Wanderwegnetz unterstützt.
Beiträge zur Sanierung oder zum Bau von Brücken und Stegen
Die Mobiliar hat in Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizer Wanderwege den «Mobiliar Fonds Brücken & Stege» eingerichtet. Der Fonds leistet Gemeinden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und nicht gewinnorientierten privaten Trägerschaften (z.B. Vereinen, Fördervereinen, Verbänden oder sonstigen Fachorganisationen) finanzielle Unterstützung bei der Sanierung oder dem Bau von Brücken und Stegen auf dem Schweizer Wanderwegnetz.
Projekteingabe
Der Mobiliar Fonds Brücken & Stege ...
- unterstützt Projektträger finanziell bei der Sanierung oder dem Bau von Brücken und Stegen;
- trägt dazu bei, die Attraktivität des Wanderwegnetzes weiter zu steigern;
- ermöglicht Wandernden auf den Schweizer Wanderwegen die Erkundung neuer Landschaften und Gebiete sowie die positive Entwicklung des Wanderwegnetzes ganz allgemein;
- macht die Geschichten rund um die unterstützten Brücken und Stege im Rahmen der Projektumsetzungen sichtbar;
- würdigt das grosse Engagement der kantonalen Wanderweg-Organisationen, Gemeinden und Vereine.
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Träger
Der Mobiliar Fonds Brücken & Stege wurde 2019 im Rahmen der Hauptpartnerschaft zwischen dem Verband Schweizer Wanderwege und der Mobiliar ins Leben gerufen. Er ist mit jährlich 350 000 Franken dotiert. Die Mobiliar leistet im Rahmen ihres Gesellschaftsengagements Beiträge zu einer positiven Zukunftsentwicklung der Schweiz. Dafür ermöglicht und initiiert sie in der ganzen Schweiz Projekte in Kultur und Nachhaltigkeit. Sie hat mit dem Atelier du Futur ein Sommercamp für Jugendliche ins Leben gerufen und das schweizweite Projekt «MoBees» zur Sensibilisierung auf die Biodiversität lanciert. Mit dem Mobiliar Forum in Thun und Lausanne und dem Mobiliar Forum PopUp bietet die Mobiliar seit 2016 eine Plattform zur Stärkung der Innovationskraft von KMU und NPO. Sie unterstützt ausserdem Forschungsprojekte an der Universität Bern und der ETH Zürich. Nicht zuletzt stärkt die Mobiliar den Schutz vor Naturgefahren in allen Regionen des Landes mit Präventionsprojekten und mit der Unterstützung von Schwammstadt-Projekten hilft sie, die Klimafolgen in dicht besiedelten Gebieten abzufedern.
Der Verband Schweizer Wanderwege setzt sich gemeinsam mit den 26 kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen für ein attraktives, flächendeckendes und sicheres Wanderwegnetz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ein.
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Eingabefrist und Vergabeprozess
Vom 15. Mai bis 31. August 2024.
Projekteeingaben sind nur online und in der genannten Eingabefrist möglich.Nach der Eingabefrist erfolgt eine Prüfung der Projekte durch die Schweizer Wanderwege und die Technische Kommission. Eine Jury mit Vertreterinnen und Vertreter der Mobiliar Genossenschaft und den SWW bestimmen Ende November 2024 die Projekte, die finanziell unterstützt werden. Die Projektträger werden im Anschluss informiert.
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Bedingungen
Das Wanderweg-Projekt:
- liegt auf dem Schweizer/Liechtensteiner Wanderwegnetz und ist gemäss Norm «Signalisation Langsamverkehr» signalisiert;
- wird im Laufe des Jahres 2025 umgesetzt und fertig gestellt. Alle notwendigen Bewilligungen liegen bis Ende November 2024 vor oder sind in Aussicht gestellt.
- betrifft die Instandstellung, den Ersatz oder den Neubau einer Brücke oder eines Steges auf einem Wanderweg. Sachgemässe bauliche Massnahmen an den Wanderwegzugängen können Teil des Projekts sein;
- zeigt nachweislich das Bedürfnis für die Massnahme auf (z.B. Entschärfung einer Gefahrenstelle, Reduzierung unverhältnismässiger Unterhaltskosten, Verbesserung der Linienführung, Verhinderung einer Wanderweg-Sperrung, etc.);
- führt zu einer Optimierung der Gesamtsituation auf dem betroffenen Wanderweg unter Berücksichtigung der Qualitätsziele Wanderwege Schweiz;
- zeichnet sich durch eine erfolgreich umgesetzte Planung, effizienten Bau, dauerhaften Unterhalt, und eine bewährte traditionelle oder innovative Ausführung und Bauweise aus (vgl. Handbücher «Bau und Unterhalt von Wanderwegen» und «Holzkonstruktionen im Wanderwegbau»).
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Von einer Prämierung ausgeschlossen sind
- die Planung und Signalisation von Wanderwegen;
- die Konzeption, Signalisation, Kommunikation und Ausgestaltung von Themenwegen, z.B. App-Entwicklung, Informationstafeln, Wegweiser, Broschüren, Bänklis, Posten oder Erlebnisstationen;
- die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden.
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Beitragshöhe
CHF 350 000: Die Beiträge aus dem Fonds werden auf mehrere Projekte verteilt. Die Zuteilung erfolgt nach Ermessen der Jury unter Berücksichtigung des Finanzierungsbedarfs. Die Beiträge verstehen sich immer inkl. allfälliger Steuern und/oder Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer).
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Teilnahmeberechtigung
- Gesuche einreichen können Gemeinden, Bürgergemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen sowie nicht gewinnorientierte private Trägerschaften (z.B. Vereine, Fördervereine, Verbände oder sonstige Fachorganisationen).
- Das Projekt ist nicht an eine Mindestgrösse gebunden.
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Kommunikation der Projekte / Branchenexklusivität
Der Projektträger erklärt sich damit einverstanden, dass die Mobiliar und die Schweizer Wanderwege den Lead für die Kommunikation zum Projekt übernehmen können. Eine Verpflichtung zur Kommunikation über das Projekt besteht nicht. Der Projektträger kooperiert bei der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Anlässe, Medienmitteilungen, Infotafel vor Ort, Prospekte etc.) eng mit der Mobiliar. Die Mobiliar darf das Projekt innerhalb ihrer Kommunikation unter Verwendung des Mobiliar Logos und des Logos Schweizer Wanderwege während der Bauzeit und nach Fertigstellung uneingeschränkt vorstellen sowie den Verlauf dokumentieren. Die Mobiliar weist wenn möglich bei einer detaillierten Projektkommunikation auf den Projektträger hin. Der Projektträger gewährt der Mobiliar Branchenexklusivität, d.h., er geht keine Kooperation mit anderen Unternehmen aus dem Bereich Versicherungen ein.
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Prix Rando
Mit dem Einreichen des Gesuchs erklären Sie sich einverstanden, das Projekt in die Projektauswahl für den die Verleihung des Prix Rando zur Verfügung zu stellen. Der Prix Rando wird alle zwei Jahre von den Schweizer Wanderwegen und dem Bundesamt für Strassen ASTRA verliehen und prämiert herausragende Projekte.
Das Ausführungsreglement gibt detaillierte Auskunft über das Verfahren – von der Gesuchstellung über die Auswahl bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.